TODESFALL

Wenn der Tod den Lebensweg eines Menschen auf Erden beendet, steht die Zeit still. Und doch sind in den Tagen danach viele Dinge zu regeln. So wird es auch um die Beerdigung gehen.

Hat der Verstorbene sich vor dem Tod selbst dazu geäußert, wird die Grundentscheidung getroffen sein: wünschte er sich eine Erdbestattung oder eine Urnenbestattung? Gibt es Angehörige, die im Nachhinein die Grabpflege übernehmen können und wollen, oder gibt es keine, so dass ein Rasengrab oder ein Pflegevertrag mit der Treuhandgesellschaft der Friedhofsgärtner zu wählen ist? Sowohl auf dem sog. Alten Friedhof an der Neumühlenallee, der sich in kirchlicher Trägerschaft befindet, als auch auf dem städtischen Sternbuschfriedhof sind die verschiedenen Bestattungsformen möglich.

Auch für die kirchliche Bestattung gibt es verschiedene Formen. In Gemen wird meistens die Beerdigung auf dem Friedhof vor der Feier einer Heiligen Messe im Gedenken an den oder die Verstorbene in der Kirche gewünscht. Manche sprechen Bekannte an, welche auf dem Friedhof beim Eintreffen der Menschen bereits den Rosenkranz beten. Andere bevorzugen die stille Wartezeit oder lassen leise Meditationsmusik spielen. Nicht immer folgt der Bestattung auf dem Friedhof ein Gottesdienst in der Kirche. Soll er gefeiert werden, gibt es auch hier viele Gestaltungsmöglichkeiten. Sprechen Sie diese bitte mit dem Priester ab, den Sie über das Pfarrbüro (Tel. 02861-3713) oder außerhalb der Öffnungszeiten auch per Handy (Nummer wird auf dem Anrufbeantworter angesagt) erreichen. Das Gespräch über den Verstorbenen und vielleicht auch über die Hoffnung auf ein Leben nach dem Tod mag guttun und wie ein Licht im Dunkel der Trauer wirken.
Hier ist die aktuelle Friedhofssatzung für den Alten Friedhof an der Neumühlenallee nachzulesen (Stand: 14.02.2022).
Aktuelle Friedhofssatzung 2022